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Aqua Management e. K.

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Bauseitige Voraussetzungen für den Betrieb von Umkehrosmoseanlagen

 

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Bitte beachten Sie folgende bauseitige Voraussetzungen für den Betrieb von Umkehrosmoseanlagen:


Nach Auftragserteilung ist dem Auftragnehmer durch den
Auftraggeber eine Wasseranalyse zur Verfügung zu stellen.
Liegen die Analysenwerte, die für den Betrieb der
Osmoseanlage relevant sind, innerhalb der Grenzwerte, so
ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich.

Bei der Umkehrosmoseanlage ist die Funktion uneingeschränkt
gewährleistet, sofern die unten aufgeführten Parameter und
Grenzwerte des zur Verfügung gestellten Wassers eingehalten
werden.

Die Verfahrenstechnik der Umkehrosmoseanlage entspricht dem
heutigen Stand der Technik, von dem die Grenzwerte abgeleitet
wurden.

 

Überschreitung der Grenzwerte

Bei Überschreitung der Grenzwerte können durch
Rohwasserkonditionierung gegebenenfalls erforderliche
Korrekturen des Speisewassers für die Umkehrosmoseanlage
durchgeführt werden.

Diese werden je nach Verfahren und Aufwand gesondert
angeboten und berechnet und sind nicht im angebotenen
Leistungsumfang der Anlagentechnik enthalten.

Die Trinkwasserleitung kalt ( Weichwasser oder Trinkwasser
hart )  zur Versorgung der angeschlossenen 
Umkehrosmoseanlage muss frei  von jeglichen Dosiermitteln
sein. Dosiermittel können die Membranen verblocken.

Dosiermittel verblocken die in der Umkehrosmoseanlage
eingebauten Membranen. Nachgewiesene Dosiermittel bei
einer möglichen Membranüberprüfung schließen eine sofortige
Garantie, Kulanz aus.

 

Grenzwerte

 

Bitte beachten:

Zur Vermeidung von Folgeschäden sollte das Gerät nicht länger als 24 Stunden von Strom- und Wassernetz getrennt werden.

Zur Verlängerung der Lebensdauer einer Umkehrosmoseanlage wird eine regelmäßige Wartung, mindestens einmal pro Jahr, der Anlagenteile empfohlen.