

Aqua Management e. K.
Benzstrasse 3a
D-63110 Rodgau
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Die Wasserwerke sind verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig auf Keime etc. zu untersuchen, und tun dies auch. Doch für die Güte des Wassers übernehmen sie keine Haftung, da sich der Gesamtsalzgehalt im Wasser ständig verändert und daher einen dynamischen Wert darstellt. Deshalb verändert sich die Wasserqualität je nach Jahreszeit und Niederschlagshäufigkeit.

Da die Wasserwerke eventuelle Qualitätsschwankungen oft in nur einem unzureichenden Maße ausgleichen können, ist eine richtige, den individuellen Anforderungen entsprechende Wasseraufbereitung vor Ort unumgänglich, um eine gleichbleibende Qualität zu erzielen.
EN 1717 ( vormals DIN 1988, Teil / DIN 50930 )
Korrosion verursacht Schäden inbesondere an metallenen Werkstoffen. Gezielte Maßnahmen zur Wasseraufbereitung können das Korrosionsrisiko mindern und Schäden verhindern. Diese Maßnahmen beeinflussen die Wirkung des Wassers, können jedoch nicht im Nachhinein Materialmängel, Verarbeitungsfehler und nicht absehbare Betriebs-bedingungen beseitigen, sondern höchstens mindern.